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Fachgebiete

Wir bieten unseren Mandanten Rechtberatung und Rechtsbeistand in nachfolgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

Arbeitsrecht

Aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet wurde Rechtsanwalt Ernst J. Liesenfeld durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Dies ist verknüpft mit der Teilnahme an jährlichen Fortbildungsveranstaltungen.     

Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen untern anderem die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsschutzprozesse vor allen deutschen Arbeitsgerichten und Abfindung, die Prüfung und Fertigung von Arbeitsverträgen und von Ansprüchen auf Lohn beziehungsweise Gehalt.

Aber auch das Prüfen von Abmahnungen und Arbeitszeugnissen und Ihrer Ansprüche auf Mutterschutz, Elternzeit und Urlaub, zählt zu den Aufgabenfeldern.

Außerdem beraten und vertreten wir Unternehmen im Zusammenhang mit dem Abschluss sowie der Gestaltung von geschäftlichen Verträgen.

Zivil- und Wirtschaftsrecht

Das Zivilrecht regelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander. Die Gleichrangigkeit zwischen den Personen ist hierbei das wesentliche Abgrenzungsmerkmal zum öffentlichen Recht und dem Strafrecht.

Das Rechtsgebiet umfasst vorrangig nachfolgende Tätigkeitsfelder: Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht sowie Schadenersatz- und Versicherungsvertragsrecht.

Aber auch Fragen zum Grundstücksrecht, Baurecht, zu Zwangsvollstreckungen und Mahnverfahren gilt es hier zu klären.

Auch bei Auseinandersetzungen im Bereich des Wohnungs- und Grundstücksrechts stehen wir Ihnen zu Seite und unterstützen Sie in allen Fragen vom Grundstückskaufvertrag bis hin zu wohn- und baurechtlichen Angelegenheiten.

Familienrecht

Die Schwerpunkte im Bereich des Familienrechts liegen im Bereich Ehescheidung und nachehelicher Unterhalt. In Verbindung mit einer Trennung übernehmen wir die Regelung von Unterhaltsansprüchen sowie vermögensrechtlicher Trennungsfolgen.

Sind von einer Scheidung beziehungsweise Trennung Kinder betroffen, vertreten wir Sie in allen Fragen zum Kindesunterhalt, dem Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wo das Kind nach Trennung seiner Eltern seine Lebensmittelpunkt hat, kann von enormer Bedeutung für die gedeihliche Entwicklung des Kindes sein.

Zudem beraten wir Sie im Vorfeld einer Eheschließung – insbesondere im Hinblick auf die Erstellung eines Ehevertrags.

Straßenverkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen zur Unfallabwicklung, zu Bußgeldangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten und zur Thematik Autorecht.

Somit widmen wir uns auf diesem Rechtsgebiet unter anderem der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, beispielsweise durch eine Geschwindigkeitsübertretung aber auch Verkehrsstraftaten, z.B. durch Trunkenheitsfahrten, einer Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht u.a..

Ebenso beraten wir Sie beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.

Sozialrecht

Das Fachgebiet Sozialrecht umfasst unter anderem den Bereich der Rentenversicherung. Zu diesem Punkt zählen auch die Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Ebenso befasst es sich mit Fragen rund um die Arbeitsförderung und dahingehend mit Schwerpunkten wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld und Erstattungen.

Weiterhin betreuen wir Sie im sozialrechtliche Bereich im Falle von Streitigkeiten zu den Themen Krankenversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht und Vertragsarztrecht.

Auf allen Rechtsgebieten vertreten wir unsere Mandanten sowohl bei außergerichtlichen Konflikten als auch vor Gericht.

vita

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Ihr Anwalt
Ernst J. Liesenfeld

  • 1979-1985 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen
  • 1986-1989 Referendar am Landgericht Schweinfurt
  • 1989-1990 Magister des Europarechts an der Universität Saarbrücken (LL.M.EUR.)
  • 1990 Zulassung als Rechtsanwalt
  • seit 1991 selbständiger Rechtsanwalt in Sömmerda
  • seit 1997 Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mitglied im Deutschen Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

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Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Straßenverkehrsrecht und Sozialrecht